Schützenverein
 von 1882 Rhode e.V.

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Schützenverein von 1882 Rhode e.V.
Am Hagen 2
38154 Königslutter am Elm
OT Rhode

Tel.: 0171-2834703
e-Mail: 
info@Schuetzenverein-von1882-Rhode.de
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Schützenverein von 1882 Rhode e.V.

Archiv - 2020

Newsletter 01/2020


Wiederaufnahme des Schießbetriebs


Der Vorstand des SV Rhode hat in seiner Vorstandssitzung am 11. September 2020 beschlossen ab dem 15. September 2020 den Schießbetrieb wieder aufzunehmen. Dies geschieht unter strikter Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Demzufolge werden die Anlage und die Räumlichkeiten ausschließlich zu Trainingszwecken für aktive Mitglieder des SV Rhode geöffnet. Der Aufenthalt von Gästen in den Räumlichkeiten ist zur Zeit noch nicht wieder möglich.




Auszug aus den den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für Vereine:


Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn:


  1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt.
  2. ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen untereinander, die nicht zum eigenen Hausstand gehört jederzeit eingehalten wird.
  3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden.
  4. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden.
  5. Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.
  6. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen nur vom Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.
  7. Wasch- und Sanitärräume sowie Toiletten dürfen wieder benutzt werden. Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume etc. bleiben weiterhin geschlossen.



Bei dem Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb sind natürlich die in der Verordnung geregelten Vorgaben zu beachten. Außerdem ist die Erstellung eines an die konkreten Bedingungen vor Ort angepassten Schutz- und Hygienekonzeptes weiterhin unverzichtbar.


Die Hygienemaßnahmen wurden auf der Grundlage der aktuellen allgemeinen gesetzlichen Vorgaben für Vereine durch den Vorstand erstellt und beschlossen.



Daraus resultieren die nachfolgenden Verhaltens- und Hygienemaßnahmen für die aktiven Mietglieder auf der Anlage und den Räumlichkeiten des SV Rhode:


  1. Zutritt nur mit vorheriger Trainingsanmeldung beim Schießwart/Schießsportleiter (SSL)
  2. Vom SSL ausgegebene Termine sollten eingehalten werden, damit alle am Training teilnehmen können.
  3. Nach Eintritt, Hände mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel desinfizieren. In der Trainingsstätte ist Nasen-Mundschutz Pflicht. Beim Schießen darf der Nasen-Mundschutz abgenommen werden.
  4. Beim Aufenthalt (gehen, stehen, sitzen) in der Trainingsstätte ist darauf zu achten, dass die Abstandsregel von 1,5 m eingehalten wird. (Max. 3 Personen + Schießsportleiter)
  5. Der Schießstand darf von max. 2 Personen + Betreuer betreten werden. (Sicherheitsabstand ist einzuhalten)
  6. Jeder Schütze berührt nur seine eigene oder die ihm zugewiesene Waffe und Utensilien.
  7. Waffen und Gerätschaften bleiben auf dem Stand liegen.
  8. Nach Gebrauch desinfiziert der Betreuer jedes benutzte Gerät.
  9. Geschossen wird nur auf Bahn 1 und 4.
  10. Markierungen im Schießstand sind zu beachten.
  11. Eigene Sportgeräte sind bei Trainingsende sofort wieder einzupacken.
  12. Um unnötige Kontakte zu vermeiden, ist die Trainingsstätte nach Trainingsende umgehend zu verlassen.
  13. Kein Getränkeverkauf. Eigene, mitgebrachte Getränke sind erlaubt.
  14. Computer und Auswerteanlage sind nur vom Schießsportleiter zu bedienen.
  15. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.




Diese Regeln sind von jedem aktiven Schützen uneingeschränkt zu beachten. Deren Nichteinhaltung führt zum Ausschluss vom Trainingsbetrieb.

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